Laseranwendung NiSV Fachkundenachweise erforderlich

Verordnung «NiSV» —
Was jetzt für Kosmetiker­innen wichtig ist

Hin­weis: Dieser Beitrag stammt aus einem früheren Veröf­fentlichungs­da­tum. Es ist möglich, dass sich seit­dem Inhalte und Fris­ten geän­dert haben. Sieh gerne in unserem BLOG «Beau­ty Insight» nach, ob es aktuellere Infor­ma­tio­nen zum The­ma NiSV gibt.

Alles was Du über die aktuelle Gesetzeslage, Fachkundenachweise und Fristen wissen musst, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst.

Wenn Du in Deinem Kos­metik­stu­dio mit Geräten im Bere­ich appa­r­a­tiv­er Kos­metik arbeitest, begeg­net Dir zwangsläu­fig immer häu­figer die «Verord­nung zum Schutz vor schädlichen Wirkun­gen nichtion­isieren­der Strahlung bei der Anwen­dung am Men­schen» — kurz NiSV genan­nt. Auch wenn auf­grund von Coro­na wichtige Fris­ten ver­längert wor­den sind, ist es den­noch wichtig, sich als pro­fes­sionelles Kos­metik­stu­dio mit dem The­ma auseinan­derzuset­zen. Auch um zukün­ftig hochw­er­tige Behand­lun­gen durch­führen zu kön­nen. Und zu dür­fen!

Was bedeutet NiSV?

Die bere­its in 2018 beschlossene Verord­nung NiSV reg­uliert den gewerblichen Betrieb von Laserg­eräten, inten­siv­en Lichtquellen, Hochfre­quen­zgeräten, elek­trischen Stim­u­la­tion­ssys­te­men für Ner­ven und Muskeln und zur Mag­net­feld­stim­u­la­tion wie auch Ultra­schall­geräte. Einige Geräte dür­fen nur noch von appro­bierten Ärzten mit entsprechen­der Weit­er­bil­dung angewen­det wer­den. Generell gilt die Pflicht eines Nach­weis­es über die entsprechende Fachkunde. Erk­lärtes Ziel ist es hier­bei Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er vor den schädlichen Wirkun­gen dieser Strahlung bess­er zu schützen.

Für welche Anwendungen gilt die NiSV?

Die Verord­nung gilt für den Betrieb von Anla­gen zur Anwen­dung nichtion­isieren­der Strahlung am Men­schen, die zu kos­metis­chen und son­sti­gen nicht-medi­zin­is­chen Zweck­en gewerblich oder im Rah­men son­stiger wirtschaftlich­er Unternehmungen einge­set­zt wer­den (§ 1 Absatz 1 NiSV).

Sie bet­rifft also:

  • Ultra­schall­geräte
  • Laserg­eräte
  • Inten­sive Lichtquellen
  • Hoch- und Nieder­fre­quen­zgeräte
  • Gle­ich­stromgeräte
  • Mag­net­feldgeräte

Welche Geräte im Einzel­nen von der Regelung betrof­fen sind wird in § 2 Absatz 1 NiSV noch genauer erläutert. Die genauen Richtwerte wer­den eben­falls genan­nt. Wir empfehlen, dass Du Dich im Zweifel direkt mit dem Geräte­hersteller in Verbindung set­zt.

Welche wichtigen Fristen sind einzuhalten?

Die Verord­nung trat am 31. 12. 2020 in Kraft. Die genauen Regelun­gen was den Fachkun­de­nach­weis ange­ht soll­ten am 31. 12. 2021 ins Kraft treten, doch auf­grund ein­er Verord­nungsän­derung soll die Fachkunde nun bis zum 31. 12. 2022 nachzuweisen sein.

Welche grundlegenden Änderungen gelten durch die NiSV?

Ärztevor­be­halt
Seit dem 31. 12. 2020 ste­hen bes­timmte kos­metis­che Behand­lun­gen und Anwen­dun­gen unter Ärztevor­be­halt, d. h. diese dür­fen nur noch von appro­bierten Ärzten mit entsprechen­der Weit­er­bil­dung oder Fort­bil­dung durchge­führt wer­den.

Fol­gende Behand­lun­gen dür­fen Nichtärzte nicht mehr durch­führen:

  • Laser­an­wen­dun­gen oder Anwen­dun­gen bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird
  • Behand­lung von Gefäßverän­derun­gen und von pig­men­tierten Hautverän­derun­gen
  • die Ent­fer­nung von Tat­toos oder Per­ma­nent Make-Up sowie Behand­lun­gen mit optis­ch­er Strahlung, deren Auswirkun­gen nicht auf die Haut und Ihre Hau­tan­hangs­ge­bilde beschränkt sind sowie die Fettgewe­bere­duk­tion
  • Hochfre­quen­zan­wen­dun­gen, bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird, sowie Hochfre­quen­zan­wen­dun­gen, die der ther­mis­chen Fettgewe­bere­duk­tion oder der Behand­lung von Gefäßverän­derun­gen oder von pig­men­tierten Hautverän­derun­gen dienen
  • Ultra­schal­lan­wen­dun­gen, ins­beson­dere Anwen­dun­gen von fokussiertem Ultra­schall, bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird, sowie Ultra­schal­lan­wen­dun­gen, die der geziel­ten ther­mis­chen Gewe­bekoag­u­la­tion oder der Fettgewe­bere­duk­tion dienen

Del­e­ga­tion­srecht
Das ärztliche Del­e­ga­tion­srecht ist dabei nicht aus­geschlossen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Per­son, auf die delegiert wird, über eine entsprechende Fachkunde ver­fügt. Das heißt Kos­metik­erin­nen mit Fachkun­de­nach­weis dür­fen im Auf­trag eines Arztes diese Behand­lun­gen weit­er­hin durch­führen. Dieses Zugeständ­nis bietet viele Möglichkeit­en der Koop­er­a­tion zwis­chen Der­ma­tolo­gen und gut aus­ge­bilde­ten Kos­metik­erin­nen.

Was bedeutet «Nachweis der Fachkunde» im Rahmen der NiSV?

Grund­sät­zlich muss nach dieser Verord­nung für bes­timmte kos­metis­che, appa­r­a­tive Anwen­dun­gen ein Fachkun­de­nach­weis erbracht wer­den. Die Anforderun­gen der Fachkunde sind abhängig von der jew­eili­gen Art der Anwen­dung und sind in der Anlage 3 der NiSV genau geregelt.

Die Frist für den Nach­weis der Fachkunde endet am 31.12.2022
Die Fachkunde beste­ht aus ver­schiede­nen Mod­ulen. Der jew­eilige Schu­lung­sum­fang wird in Lernein­heit­en (LE) definiert. Eine LE entspricht 45 Minuten.

Zu beach­t­ende Voraus­set­zun­gen:

Erfüllst Du diese Voraus­set­zun­gen, kannst Du direkt mit den Fachkunde-Mod­­ulen begin­nen. Alle anderen müssen zuerst das Grund­la­­gen-Mod­­ul zur Fachkunde absolvieren, um die Fachkun­de­nach­weise zu erhal­ten.

  • Grund­la­gen ‑Mod­ul zur Fachkunde (80 LE)
    Grund­la­gen der Haut und deren Anhangs­ge­bilde
  • Fachkunde-Mod­­ul «Ultra­schall» (40 LE)
    Die Ver­wen­dung von Ultra­schall­geräten
  • Fachkunde-Mod­­ul «Optis­che Strahlun­gen» (120 LE)
    Die Ver­wen­dung von Laser- und IPL-Geräten
  • Fachkunde-Mod­­ul «EMF in der Kos­metik» (40 LE)
    Die Anwen­dung von Radiofre­quenz-Geräten

Wie oft muss der Nachweis der Fachkunde erbracht werden?

Ein­mal erfol­gre­ich abgelegt, bleibt der Fachkun­de­nach­weis dauer­haft gültig. Allerd­ings schreibt das Gesetz alle 5 Jahre eine Fort­bil­dung vor. Je nach Mod­ul vari­iert der Umfang dieser Fort­bil­dung zwis­chen 2 und 6 Lernein­heit­en (LE).

Wer ist für den Fachkundenachweis zuständig?

Die Kri­te­rien für die Schu­lungsträger sowie die rel­e­van­ten Lern­in­halte sind in der Verord­nung durch Rah­men­lehrpläne fest­gelegt. Eine Liste der anerkan­nten Schu­lungsträger und der betrof­fe­nen Per­so­n­en kann auf www.bmu.de einge­se­hen wer­den.

Wo kann ich den Fachkundenachweis erwerben?

Die Deutsche Akkred­i­tierungsstelle (DAkkS) ist für die Durch­führung der Akkred­i­tierungsver­fahren zuständig und legit­imiert Per­so­nen­z­er­ti­fizierungsstellen. Diese erhal­ten im Anschluss eine Akkred­i­tierung­surkunde gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und wer­den auf www.dakks.de gelis­tet. Wenn du Deinen Fachkun­de­nach­weis erwer­ben möcht­est, soll­test Du sich­er­stellen, dass Du dies bei ein­er der gelis­teten Stellen machst. Nur Zer­ti­fikate von diesen anerkan­nten Stellen wer­den offiziell anerkan­nt!

Dein Fachkundenachweis direkt bei uns — der Akademie der Kosmetik

Du möcht­est Deinen Fachkun­de­nach­weis in einem ver­traut­en und pro­fes­sionellen Umfeld absolvieren? Die Akademie der Kos­metik bietet Dir genau diese Möglichkeit. Unsere Sem­i­nare kom­binieren mod­ernes E‑Learning mit Online-Präsen­zun­ter­richt, sodass Du flex­i­bel und effizient ler­nen kannst. Für prax­is­na­he Ein­heit­en und die abschließende Prü­fung begrüßen wir Dich gerne per­sön­lich in unseren Räum­lichkeit­en. So garantieren wir eine umfassende und prax­isori­en­tierte Vor­bere­itung auf Deinen Fachkun­de­nach­weis. Set­ze Dein Ver­trauen in unsere Exper­tise und mache den näch­sten Schritt in Dein­er Kar­riere bei uns!

Was muss ich noch beachten?

Neben dem Fachkun­de­nach­weis müssen die all­ge­meinen Anforderun­gen an den Betrieb erfüllt sein. Hier geht es ins­beson­dere um Instal­la­tion, Ein­weisung, Inspek­tion, Wartung, Beratung, Aufk­lärung und Doku­men­ta­tion.

  • Meldepflicht­en
    Der Betreiber muss das Gerät/die Anlage spätestens 2 Wochen vor Inbe­trieb­nahme bei der zuständi­gen Behörde anzeigen. Geräte und Anla­gen die am 31. 12. 2020 bere­its betrieben wor­den sind müssen bis 31. 03. 2021 gemeldet wer­den.
  • Doku­men­ta­tion­spflicht­en
    Der Betreiber muss auf Ver­lan­gen nach­weisen, dass er die Anforderun­gen an die Doku­men­ta­tion der Anwen­dun­gen und der Aufk­lärungs­ge­spräche erfüllt sind.

Was passiert wenn ich keinen Fachkundenachweis vorweisen kann?

Ord­nungswidrigkeit­en kön­nen mit ein­er Geld­buße bis zu 50.000,00 EUR geah­n­det wer­den. Ob Deine Geräte von der NiSV betrof­fen ist, erfrage bitte bei Deinem Geräte­hersteller oder lasse Dich von uns berat­en.

Teste Dein Wissen — NiSV Fachkunde

(Quelle: Beauty Forum 10/2021)


Frage 1: Auf was musst Du den Kun­den beim Ultra­schal­laufk­lärungs­ge­spräch hin­weisen?

  1. Es kann zur Rötung des Behand­lungsare­als kom­men.
  2. Es kann zu Erfrierun­gen kom­men.
  3. Er muss Ihnen die Num­mer sein­er Kranken­ver­sicherungskarte nen­nen.
  4. Es kann zu Frost­beulen kom­men.


Frage 2: Welche Aus­sage ist falsch: Beim Aufk­lärungs­ge­spräch vor der Ultra­­schall-Behand­lung …

  1. Du musst die möglichen Neben­wirkun­gen ein­er Ultra­­schall-Behand­lung benen­nen.
  2. Du musst Dich nach Kon­traindika­tio­nen hin­sichtlich eventueller Erkrankun­gen des Kun­den informieren.
  3. Du musst den Kun­den nach Kon­traindika­tio­nen hin­sichtlich der Medika­mentenein­nahme befra­gen.
  4. Du musst den Kun­den nach seinem Gewicht und sein­er Klei­der­größe fra­gen.


Frage 3: Welche Aus­sage ist falsch? Vor der Ultra­­schall-Behand­lung …

  1. muss eine Aufk­lärung des Kun­den über die Art der Anwen­dung erfol­gen.
  2. muss eine Aufk­lärung des Kun­den zu Risiken und Neben­wirkun­gen erfol­gen.
  3. muss der Kunde vom Arzt oder Apothek­er über Risiken und Neben­wirkun­gen der Ultra­­schall-Behand­lung aufgek­lärt wer­den.
  4. muss der Kunde über alter­na­tive Möglichkeit­en zu dieser Behand­lung informiert wer­den.

Lösung:

Frage 1 = Antwort 1
Frage 2 = Antwort 4
Frage 3 = Antwort 3

Hast Du Interesse an den Seminaren zum Fachkundenachweis bei der Akademie der Kosmetik? Besuche direkt unsere Seite zur NiSV-Leistungsbeschreibung. Dort findest Du für jeden Fachkundenachweis ein Formular, über das Du Dich für eine Benachrichtigung eintragen kannst. Wir halten Dich dann unverbindlich auf dem Laufenden und informieren Dich, sobald die Termine feststehen.

Laseranwendung NiSV Fachkundenachweise erforderlich

Verordnung «NiSV» —
Was jetzt für Kosmetiker­innen wichtig ist

Hin­weis: Dieser Beitrag stammt aus einem früheren Veröf­fentlichungs­da­tum. Es ist möglich, dass sich seit­dem Inhalte und Fris­ten geän­dert haben. Sieh gerne in unserem BLOG «Beau­ty Insight» nach, ob es aktuellere Infor­ma­tio­nen zum The­ma NiSV gibt.

Alles was Du über die aktuelle Gesetzeslage, Fachkundenachweise und Fristen wissen musst, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst.

Wenn Du in Deinem Kos­metik­stu­dio mit Geräten im Bere­ich appa­r­a­tiv­er Kos­metik arbeitest, begeg­net Dir zwangsläu­fig immer häu­figer die «Verord­nung zum Schutz vor schädlichen Wirkun­gen nichtion­isieren­der Strahlung bei der Anwen­dung am Men­schen» — kurz NiSV genan­nt. Auch wenn auf­grund von Coro­na wichtige Fris­ten ver­längert wor­den sind, ist es den­noch wichtig, sich als pro­fes­sionelles Kos­metik­stu­dio mit dem The­ma auseinan­derzuset­zen. Auch um zukün­ftig hochw­er­tige Behand­lun­gen durch­führen zu kön­nen. Und zu dür­fen!

Was bedeutet NiSV?

Die bere­its in 2018 beschlossene Verord­nung NiSV reg­uliert den gewerblichen Betrieb von Laserg­eräten, inten­siv­en Lichtquellen, Hochfre­quen­zgeräten, elek­trischen Stim­u­la­tion­ssys­te­men für Ner­ven und Muskeln und zur Mag­net­feld­stim­u­la­tion wie auch Ultra­schall­geräte. Einige Geräte dür­fen nur noch von appro­bierten Ärzten mit entsprechen­der Weit­er­bil­dung angewen­det wer­den. Generell gilt die Pflicht eines Nach­weis­es über die entsprechende Fachkunde. Erk­lärtes Ziel ist es hier­bei Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er vor den schädlichen Wirkun­gen dieser Strahlung bess­er zu schützen.

Für welche Anwendungen gilt die NiSV?

Die Verord­nung gilt für den Betrieb von Anla­gen zur Anwen­dung nichtion­isieren­der Strahlung am Men­schen, die zu kos­metis­chen und son­sti­gen nicht-medi­zin­is­chen Zweck­en gewerblich oder im Rah­men son­stiger wirtschaftlich­er Unternehmungen einge­set­zt wer­den (§ 1 Absatz 1 NiSV).

Sie bet­rifft also:

  • Ultra­schall­geräte
  • Laserg­eräte
  • Inten­sive Lichtquellen
  • Hoch- und Nieder­fre­quen­zgeräte
  • Gle­ich­stromgeräte
  • Mag­net­feldgeräte

Welche Geräte im Einzel­nen von der Regelung betrof­fen sind wird in § 2 Absatz 1 NiSV noch genauer erläutert. Die genauen Richtwerte wer­den eben­falls genan­nt. Wir empfehlen, dass Du Dich im Zweifel direkt mit dem Geräte­hersteller in Verbindung set­zt.

Welche wichtigen Fristen sind einzuhalten?

Die Verord­nung trat am 31. 12. 2020 in Kraft. Die genauen Regelun­gen was den Fachkun­de­nach­weis ange­ht soll­ten am 31. 12. 2021 ins Kraft treten, doch auf­grund ein­er Verord­nungsän­derung soll die Fachkunde nun bis zum 31. 12. 2022 nachzuweisen sein.

Welche grundlegenden Änderungen gelten durch die NiSV?

Ärztevor­be­halt
Seit dem 31. 12. 2020 ste­hen bes­timmte kos­metis­che Behand­lun­gen und Anwen­dun­gen unter Ärztevor­be­halt, d. h. diese dür­fen nur noch von appro­bierten Ärzten mit entsprechen­der Weit­er­bil­dung oder Fort­bil­dung durchge­führt wer­den.

Fol­gende Behand­lun­gen dür­fen Nichtärzte nicht mehr durch­führen:

  • Laser­an­wen­dun­gen oder Anwen­dun­gen bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird
  • Behand­lung von Gefäßverän­derun­gen und von pig­men­tierten Hautverän­derun­gen
  • die Ent­fer­nung von Tat­toos oder Per­ma­nent Make-Up sowie Behand­lun­gen mit optis­ch­er Strahlung, deren Auswirkun­gen nicht auf die Haut und Ihre Hau­tan­hangs­ge­bilde beschränkt sind sowie die Fettgewe­bere­duk­tion
  • Hochfre­quen­zan­wen­dun­gen, bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird, sowie Hochfre­quen­zan­wen­dun­gen, die der ther­mis­chen Fettgewe­bere­duk­tion oder der Behand­lung von Gefäßverän­derun­gen oder von pig­men­tierten Hautverän­derun­gen dienen
  • Ultra­schal­lan­wen­dun­gen, ins­beson­dere Anwen­dun­gen von fokussiertem Ultra­schall, bei denen die Epi­der­mis als Schutzbar­riere ver­let­zt wird, sowie Ultra­schal­lan­wen­dun­gen, die der geziel­ten ther­mis­chen Gewe­bekoag­u­la­tion oder der Fettgewe­bere­duk­tion dienen

Del­e­ga­tion­srecht
Das ärztliche Del­e­ga­tion­srecht ist dabei nicht aus­geschlossen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Per­son, auf die delegiert wird, über eine entsprechende Fachkunde ver­fügt. Das heißt Kos­metik­erin­nen mit Fachkun­de­nach­weis dür­fen im Auf­trag eines Arztes diese Behand­lun­gen weit­er­hin durch­führen. Dieses Zugeständ­nis bietet viele Möglichkeit­en der Koop­er­a­tion zwis­chen Der­ma­tolo­gen und gut aus­ge­bilde­ten Kos­metik­erin­nen.

Was bedeutet «Nachweis der Fachkunde» im Rahmen der NiSV?

Grund­sät­zlich muss nach dieser Verord­nung für bes­timmte kos­metis­che, appa­r­a­tive Anwen­dun­gen ein Fachkun­de­nach­weis erbracht wer­den. Die Anforderun­gen der Fachkunde sind abhängig von der jew­eili­gen Art der Anwen­dung und sind in der Anlage 3 der NiSV genau geregelt.

Die Frist für den Nach­weis der Fachkunde endet am 31.12.2022
Die Fachkunde beste­ht aus ver­schiede­nen Mod­ulen. Der jew­eilige Schu­lung­sum­fang wird in Lernein­heit­en (LE) definiert. Eine LE entspricht 45 Minuten.

Zu beach­t­ende Voraus­set­zun­gen:

Erfüllst Du diese Voraus­set­zun­gen, kannst Du direkt mit den Fachkunde-Mod­­ulen begin­nen. Alle anderen müssen zuerst das Grund­la­­gen-Mod­­ul zur Fachkunde absolvieren, um die Fachkun­de­nach­weise zu erhal­ten.

  • Grund­la­gen ‑Mod­ul zur Fachkunde (80 LE)
    Grund­la­gen der Haut und deren Anhangs­ge­bilde
  • Fachkunde-Mod­­ul «Ultra­schall» (40 LE)
    Die Ver­wen­dung von Ultra­schall­geräten
  • Fachkunde-Mod­­ul «Optis­che Strahlun­gen» (120 LE)
    Die Ver­wen­dung von Laser- und IPL-Geräten
  • Fachkunde-Mod­­ul «EMF in der Kos­metik» (40 LE)
    Die Anwen­dung von Radiofre­quenz-Geräten

Wie oft muss der Nachweis der Fachkunde erbracht werden?

Ein­mal erfol­gre­ich abgelegt, bleibt der Fachkun­de­nach­weis dauer­haft gültig. Allerd­ings schreibt das Gesetz alle 5 Jahre eine Fort­bil­dung vor. Je nach Mod­ul vari­iert der Umfang dieser Fort­bil­dung zwis­chen 2 und 6 Lernein­heit­en (LE).

Wer ist für den Fachkundenachweis zuständig?

Die Kri­te­rien für die Schu­lungsträger sowie die rel­e­van­ten Lern­in­halte sind in der Verord­nung durch Rah­men­lehrpläne fest­gelegt. Eine Liste der anerkan­nten Schu­lungsträger und der betrof­fe­nen Per­so­n­en kann auf www.bmu.de einge­se­hen wer­den.

Wo kann ich den Fachkundenachweis erwerben?

Die Deutsche Akkred­i­tierungsstelle (DAkkS) ist für die Durch­führung der Akkred­i­tierungsver­fahren zuständig und legit­imiert Per­so­nen­z­er­ti­fizierungsstellen. Diese erhal­ten im Anschluss eine Akkred­i­tierung­surkunde gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und wer­den auf www.dakks.de gelis­tet. Wenn du Deinen Fachkun­de­nach­weis erwer­ben möcht­est, soll­test Du sich­er­stellen, dass Du dies bei ein­er der gelis­teten Stellen machst. Nur Zer­ti­fikate von diesen anerkan­nten Stellen wer­den offiziell anerkan­nt!

Dein Fachkundenachweis direkt bei uns — der Akademie der Kosmetik

Du möcht­est Deinen Fachkun­de­nach­weis in einem ver­traut­en und pro­fes­sionellen Umfeld absolvieren? Die Akademie der Kos­metik bietet Dir genau diese Möglichkeit. Unsere Sem­i­nare kom­binieren mod­ernes E‑Learning mit Online-Präsen­zun­ter­richt, sodass Du flex­i­bel und effizient ler­nen kannst. Für prax­is­na­he Ein­heit­en und die abschließende Prü­fung begrüßen wir Dich gerne per­sön­lich in unseren Räum­lichkeit­en. So garantieren wir eine umfassende und prax­isori­en­tierte Vor­bere­itung auf Deinen Fachkun­de­nach­weis. Set­ze Dein Ver­trauen in unsere Exper­tise und mache den näch­sten Schritt in Dein­er Kar­riere bei uns!

Was muss ich noch beachten?

Neben dem Fachkun­de­nach­weis müssen die all­ge­meinen Anforderun­gen an den Betrieb erfüllt sein. Hier geht es ins­beson­dere um Instal­la­tion, Ein­weisung, Inspek­tion, Wartung, Beratung, Aufk­lärung und Doku­men­ta­tion.

  • Meldepflicht­en
    Der Betreiber muss das Gerät/die Anlage spätestens 2 Wochen vor Inbe­trieb­nahme bei der zuständi­gen Behörde anzeigen. Geräte und Anla­gen die am 31. 12. 2020 bere­its betrieben wor­den sind müssen bis 31. 03. 2021 gemeldet wer­den.
  • Doku­men­ta­tion­spflicht­en
    Der Betreiber muss auf Ver­lan­gen nach­weisen, dass er die Anforderun­gen an die Doku­men­ta­tion der Anwen­dun­gen und der Aufk­lärungs­ge­spräche erfüllt sind.

Was passiert wenn ich keinen Fachkundenachweis vorweisen kann?

Ord­nungswidrigkeit­en kön­nen mit ein­er Geld­buße bis zu 50.000,00 EUR geah­n­det wer­den. Ob Deine Geräte von der NiSV betrof­fen ist, erfrage bitte bei Deinem Geräte­hersteller oder lasse Dich von uns berat­en.

Teste Dein Wissen — NiSV Fachkunde

(Quelle: Beauty Forum 10/2021)


Frage 1: Auf was musst Du den Kun­den beim Ultra­schal­laufk­lärungs­ge­spräch hin­weisen?

  1. Es kann zur Rötung des Behand­lungsare­als kom­men.
  2. Es kann zu Erfrierun­gen kom­men.
  3. Er muss Ihnen die Num­mer sein­er Kranken­ver­sicherungskarte nen­nen.
  4. Es kann zu Frost­beulen kom­men.


Frage 2: Welche Aus­sage ist falsch: Beim Aufk­lärungs­ge­spräch vor der Ultra­­schall-Behand­lung …

  1. Du musst die möglichen Neben­wirkun­gen ein­er Ultra­­schall-Behand­lung benen­nen.
  2. Du musst Dich nach Kon­traindika­tio­nen hin­sichtlich eventueller Erkrankun­gen des Kun­den informieren.
  3. Du musst den Kun­den nach Kon­traindika­tio­nen hin­sichtlich der Medika­mentenein­nahme befra­gen.
  4. Du musst den Kun­den nach seinem Gewicht und sein­er Klei­der­größe fra­gen.


Frage 3: Welche Aus­sage ist falsch? Vor der Ultra­­schall-Behand­lung …

  1. muss eine Aufk­lärung des Kun­den über die Art der Anwen­dung erfol­gen.
  2. muss eine Aufk­lärung des Kun­den zu Risiken und Neben­wirkun­gen erfol­gen.
  3. muss der Kunde vom Arzt oder Apothek­er über Risiken und Neben­wirkun­gen der Ultra­­schall-Behand­lung aufgek­lärt wer­den.
  4. muss der Kunde über alter­na­tive Möglichkeit­en zu dieser Behand­lung informiert wer­den.

Lösung:

Frage 1 = Antwort 1
Frage 2 = Antwort 4
Frage 3 = Antwort 3

Hast Du Interesse an den Seminaren zum Fachkundenachweis bei der Akademie der Kosmetik? Besuche direkt unsere Seite zur NiSV-Leistungsbeschreibung. Dort findest Du für jeden Fachkundenachweis ein Formular, über das Du Dich für eine Benachrichtigung eintragen kannst. Wir halten Dich dann unverbindlich auf dem Laufenden und informieren Dich, sobald die Termine feststehen.

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