Laseranwendung NiSV Fachkundenachweise erforderlich

Verordnung «NiSV» —
Was jetzt für Kosmetiker­innen wichtig ist

Alles was Du über die aktuelle Gesetzeslage, Fachkundenachweise und Fristen wissen musst, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst.

Wenn Du in Dei­nem Kos­me­tik­stu­dio mit Gerä­ten im Bereich appa­ra­ti­ver Kos­me­tik arbei­test, begeg­net Dir zwangs­läu­fig immer häu­fi­ger die «Ver­ord­nung zum Schutz vor schäd­li­chen Wir­kun­gen nich­tio­ni­sie­ren­der Strah­lung bei der Anwen­dung am Men­schen» — kurz NiSV genannt. Auch wenn auf­grund von Coro­na wich­ti­ge Fris­ten ver­län­gert wor­den sind, ist es den­noch wich­tig, sich als pro­fes­sio­nel­les Kos­me­tik­stu­dio mit dem The­ma aus­ein­an­der­zu­set­zen. Auch um zukünf­tig hoch­wer­ti­ge Behand­lun­gen durch­füh­ren zu kön­nen. Und zu dürfen!

Was bedeutet NiSV?

Die bereits in 2018 beschlos­se­ne Ver­ord­nung NiSV regu­liert den gewerb­li­chen Betrieb von Laser­ge­rä­ten, inten­si­ven Licht­quel­len, Hoch­fre­quenz­ge­rä­ten, elek­tri­schen Sti­mu­la­ti­ons­sys­te­men für Ner­ven und Mus­keln und zur Magnet­feld­sti­mu­la­ti­on wie auch Ultra­schall­ge­rä­te. Eini­ge Gerä­te dür­fen nur noch von appro­bier­ten Ärz­ten mit ent­spre­chen­der Wei­ter­bil­dung ange­wen­det wer­den. Gene­rell gilt die Pflicht eines Nach­wei­ses über die ent­spre­chen­de Fach­kun­de. Erklär­tes Ziel ist es hier­bei Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher vor den schäd­li­chen Wir­kun­gen die­ser Strah­lung bes­ser zu schützen.

Für welche Anwendungen gilt die NiSV?

Die Ver­ord­nung gilt für den Betrieb von Anla­gen zur Anwen­dung nich­tio­ni­sie­ren­der Strah­lung am Men­schen, die zu kos­me­ti­schen und sons­ti­gen nicht-medi­­zi­­ni­­schen Zwe­cken gewerb­lich oder im Rah­men sons­ti­ger wirt­schaft­li­cher Unter­neh­mun­gen ein­ge­setzt wer­den (§ 1 Absatz 1 NiSV).

Sie betrifft also:

  • Ultra­schall­ge­rä­te
  • Laser­ge­rä­te
  • Inten­si­ve Lichtquellen
  • Hoch- und Niederfrequenzgeräte
  • Gleich­strom­ge­rä­te
  • Magnet­feld­ge­rä­te

Wel­che Gerä­te im Ein­zel­nen von der Rege­lung betrof­fen sind wird in § 2 Absatz 1 NiSV noch genau­er erläu­tert. Die genau­en Richt­wer­te wer­den eben­falls genannt. Wir emp­feh­len, dass Du Dich im Zwei­fel direkt mit dem Gerä­te­her­stel­ler in Ver­bin­dung setzt.

Welche wichtigen Fristen sind einzuhalten?

Die Ver­ord­nung trat am 31. 12. 2020 in Kraft. Die genau­en Rege­lun­gen was den Fach­kun­de­nach­weis angeht soll­ten am 31. 12. 2021 ins Kraft tre­ten, doch auf­grund einer Ver­ord­nungs­än­de­rung soll die Fach­kun­de nun bis zum 31. 12. 2022 nach­zu­wei­sen sein.

Welche grundlegenden Änderungen gelten durch die NiSV?

Ärz­te­vor­be­halt
Seit dem 31. 12. 2020 ste­hen bestimm­te kos­me­ti­sche Behand­lun­gen und Anwen­dun­gen unter Ärz­te­vor­be­halt, d. h. die­se dür­fen nur noch von appro­bier­ten Ärz­ten mit ent­spre­chen­der Wei­ter­bil­dung oder Fort­bil­dung durch­ge­führt werden.

Fol­gen­de Behand­lun­gen dür­fen Nicht­ärz­te nicht mehr durchführen:

  • Laser­an­wen­dun­gen oder Anwen­dun­gen bei denen die Epi­der­mis als Schutz­bar­rie­re ver­letzt wird
  • Behand­lung von Gefäß­ver­än­de­run­gen und von pig­men­tier­ten Hautveränderungen
  • die Ent­fer­nung von Tat­toos oder Per­ma­nent Make-Up sowie Behand­lun­gen mit opti­scher Strah­lung, deren Aus­wir­kun­gen nicht auf die Haut und Ihre Haut­an­hangs­ge­bil­de beschränkt sind sowie die Fettgewebereduktion
  • Hoch­fre­quenz­an­wen­dun­gen, bei denen die Epi­der­mis als Schutz­bar­rie­re ver­letzt wird, sowie Hoch­fre­quenz­an­wen­dun­gen, die der ther­mi­schen Fett­ge­we­be­re­duk­ti­on oder der Behand­lung von Gefäß­ver­än­de­run­gen oder von pig­men­tier­ten Haut­ver­än­de­run­gen dienen
  • Ultra­schall­an­wen­dun­gen, ins­be­son­de­re Anwen­dun­gen von fokus­sier­tem Ultra­schall, bei denen die Epi­der­mis als Schutz­bar­rie­re ver­letzt wird, sowie Ultra­schall­an­wen­dun­gen, die der geziel­ten ther­mi­schen Gewe­be­ko­agu­la­ti­on oder der Fett­ge­we­be­re­duk­ti­on dienen

Dele­ga­ti­ons­recht
Das ärzt­li­che Dele­ga­ti­ons­recht ist dabei nicht aus­ge­schlos­sen. Es muss jedoch sicher­ge­stellt sein, dass die Per­son, auf die dele­giert wird, über eine ent­spre­chen­de Fach­kun­de ver­fügt. Das heißt Kos­me­ti­ke­rin­nen mit Fach­kun­de­nach­weis dür­fen im Auf­trag eines Arz­tes die­se Behand­lun­gen wei­ter­hin durch­füh­ren. Die­ses Zuge­ständ­nis bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten der Koope­ra­ti­on zwi­schen Der­ma­to­lo­gen und gut aus­ge­bil­de­ten Kosmetikerinnen.

Ultraschallanwendung im Kosmetikstudio
Laseranwendung im Kosmetikstudio NiSV

Was bedeutet «Nachweis der Fachkunde» im Rahmen der NiSV?

Grund­sätz­lich muss nach die­ser Ver­ord­nung für bestimm­te kos­me­ti­sche, appa­ra­ti­ve Anwen­dun­gen ein Fach­kun­de­nach­weis erbracht wer­den. Die Anfor­de­run­gen der Fach­kun­de sind abhän­gig von der jewei­li­gen Art der Anwen­dung und sind in der Anla­ge 3 der NiSV genau geregelt.

Aktuell muss die Fachkunde bis 31. 12. 2022 nachgewiesen werden

Die Fach­kun­de umfasst ver­schie­de­ne Modu­le. Der jeweils erfor­der­li­che Schu­lungs­um­fang wird in Lern­ein­hei­ten (LE) ange­ge­ben. 1 LE umfasst 45 Minuten.

  • Modul GK (80 LE)
    Grund­la­gen der Haut und deren Anhangsgebilde

Dein Vor­teil: Die­ses Modul ent­fällt, wenn Du min­des­tens eine 1‑jährige Voll­zeit­aus­bil­dung mit dem Abschuss «staat­lich geprüf­te Kos­me­ti­ke­rin» absol­viert hast oder den «Kos­me­tik­meis­ter» erwor­ben hast.

  • Modul OS (120 LE)
    Opti­sche Strahlung
  • Modul US (40 LE)
    Ultraschall
  • Modul EK (40 LE)
    Hoch­fre­quenz­ge­rä­te in der Kosmetik
  • Modul ES (24 LE)
    Niederfrequenz‑, Gleich­strom- und Magnet­feld­ge­rä­te zur Stimulation

Wich­ti­ge Voraussetzungen:

  • für die Teil­nah­me an den Modu­len 2, 3 und 4: die erfolg­rei­che Teil­nah­me an Modul 1 GK oder eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung, die Modul 1 ersetzt
  • für Modul 5 ist ein Nach­weis einer Lizenz als Übungs­lei­ter (mind. C‑Lizenz als Trai­ner) nachzuweisen

Wie oft muss der Nachweis der Fachkunde erfolgen?

Der Fach­kun­de­nach­weis muss nur ein­mal erfolg­reich abge­legt wer­den. Jedoch ist die Teil­nah­me an Fort­bil­dun­gen alle 5 Jah­re gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Je nach Modu­le zwi­schen 2 und 6 LE.

Wer nimmt den Fachkundenachweis ab?

Die Anfor­de­run­gen an die Schu­lungs­trä­ger sowie die maß­geb­li­chen Lern­in­hal­te wer­den durch Rah­men­lehr­plä­ne in der Ver­ord­nung fest­ge­legt und kon­kre­ti­siert. Schu­lungs­trä­ger und Betrof­fe­ne sind auf www​.bmu​.de veröffentlicht.

Wo kann ich den Fachkundenachweis ablegen?

Die Deut­sche Akkre­di­tie­rungs­stel­le (DAkkS) führt die ent­spre­chen­den Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren durch und legi­ti­miert damit Per­so­nen­zer­ti­fi­zie­rungs­stel­len. Die­se erhal­ten dann eine ent­spre­chen­de Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­de gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und wer­den auf www​.dakks​.de in einer Lis­te geführt. Nur bei die­sen Stel­len, kann eine ent­spre­chen­de Fach­kun­de nach­ge­wie­sen wer­den, ansons­ten wird die Fach­kun­de nicht anerkannt!

Kann ich auch an der Akademie der Kosmetik die Fachkunde nachweisen?

Wir befin­den uns aktu­ell in der Akkre­di­tie­rungs­pha­se und freu­en uns vor­aus­sicht­lich ab Febru­ar 2022 Kur­se zu den jewei­li­gen Modu­len anbie­ten zu kön­nen. Da nahe­zu alle Kos­me­ti­ke­rin­nen aber auch Inha­be­rin­nen von Insti­tu­ten betrof­fen sind, wer­den dies in ers­ter Linie Online­kur­se sein.

Was muss ich noch beachten?

Neben dem Fach­kun­de­nach­weis müs­sen die all­ge­mei­nen Anfor­de­run­gen an den Betrieb erfüllt sein. Hier geht es ins­be­son­de­re um Instal­la­ti­on, Ein­wei­sung, Inspek­ti­on, War­tung, Bera­tung, Auf­klä­rung und Dokumentation.

  • Mel­de­pflich­ten
    Der Betrei­ber muss das Gerät/die Anla­ge spä­tes­tens 2 Wochen vor Inbe­trieb­nah­me bei der zustän­di­gen Behör­de anzei­gen. Gerä­te und Anla­gen die am 31. 12. 2020 bereits betrie­ben wor­den sind müs­sen bis 31. 03. 2021 gemel­det werden.
  • Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten
    Der Betrei­ber muss auf Ver­lan­gen nach­wei­sen, dass er die Anfor­de­run­gen an die Doku­men­ta­ti­on der Anwen­dun­gen und der Auf­klä­rungs­ge­sprä­che erfüllt sind.

Was passiert wenn ich keinen Fachkundenachweis vorweisen kann?

Ord­nungs­wid­rig­kei­ten kön­nen mit einer Geld­bu­ße bis zu 50.000,00 EUR geahn­det wer­den. Ob Ihr Gerä­te von der NiSV betrof­fen ist, erfra­gen Sie bit­te bei Ihrem Gerätehersteller.

Teste Dein Wissen — NiSV Fachkunde (Quelle: Beauty Forum 10/2021)


Fra­ge 1: Auf was musst Du den Kun­den beim Ultra­schall­auf­klä­rungs­ge­spräch hinweisen?

  1. Es kann zur Rötung des Behand­lungs­are­als kommen.
  2. Es kann zu Erfrie­run­gen kommen.
  3. Er muss Ihnen die Num­mer sei­ner Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te nennen.
  4. Es kann zu Frost­beu­len kommen.


Fra­ge 2: Wel­che Aus­sa­ge ist falsch: Beim Auf­klä­rungs­ge­spräch vor der Ultraschall-Behandlung …

  1. Du musst die mög­li­chen Neben­wir­kun­gen einer Ultra­­schall-Behan­d­­lung benennen.
  2. Du musst Dich nach Kon­tra­in­di­ka­tio­nen hin­sicht­lich even­tu­el­ler Erkran­kun­gen des Kun­den informieren.
  3. Du musst den Kun­den nach Kon­tra­in­di­ka­tio­nen hin­sicht­lich der Medi­ka­men­ten­ein­nah­me befragen.
  4. Du musst den Kun­den nach sei­nem Gewicht und sei­ner Klei­der­grö­ße fragen.


Fra­ge 3: Wel­che Aus­sa­ge ist falsch? Vor der Ultraschall-Behandlung …

  1. muss eine Auf­klä­rung des Kun­den über die Art der Anwen­dung erfolgen.
  2. muss eine Auf­klä­rung des Kun­den zu Risi­ken und Neben­wir­kun­gen erfolgen.
  3. muss der Kun­de vom Arzt oder Apo­the­ker über Risi­ken und Neben­wir­kun­gen der Ultra­­schall-Behan­d­­lung auf­ge­klärt werden.
  4. muss der Kun­de über alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten zu die­ser Behand­lung infor­miert werden.

Lösung:

Fra­ge 1 = Ant­wort 1
Fra­ge 2 = Ant­wort 4
Fra­ge 3 = Ant­wort 3

Für Fragen und Termine zu Seminaren für den Fachkundenachweis bei der Akademie der Kosmetik schreibe uns bitte eine Nachricht. Wir werden Dich unverbindlich vormerken und sofort Bescheid geben, wenn die Termine feststehen.