Staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in

Qualifikations-Modul / Zusatzqualifikation

6‑monatige Ausbildung (1 Semester / 1 Parallel-Semester)
Zusatzqualifikation zur FachkosmetikerIn «Expert» (2 Semester), dual zur Kosmetik-Ausbildung

Als Komplettmodul: 1 Jahr Ausbildung + Zusatzqualifikation
Als Qualifikations-Modul: zur Ergänzung

… wenn Sie schon die Aus­bil­dung zur Fach­kos­me­ti­ke­rin «Expert» oder adäqua­te, ein­jäh­ri­ge Aus­bil­dun­gen zur Kos­me­ti­ke­rIn absol­viert haben und nun das Zer­ti­fi­kat zur staat­lich geprüf­ten Kos­me­ti­ke­rIn ein­zeln erwer­ben möchten.

Sie haben bereits ein Jahr Aus­bil­dung erfolg­reich als «Fach­kos­me­ti­ke­rIn Expert» abge­schlos­sen, möch­ten einen inter­na­tio­nal aner­kann­ten Abschluss erwer­ben und sich von Mit­be­wer­bern abheben?

Die Aka­de­mie der Kos­me­tik bie­tet Ihnen in Koope­ra­ti­on mit unse­rer Part­ner­schu­le in Wies­ba­den die Mög­lich­keit, eine Prü­fung zur «staat­lich geprüf­ten Kosmetiker/in» abzu­le­gen. Die­ser Abschluss ist in Bay­ern lei­der immer noch nicht mög­lich, daher freu­en wir uns umso mehr, Ihnen die­ses Ange­bot den­noch anbie­ten zu können.

Wir emp­feh­len, die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on zur «staat­lich geprüf­ten Kos­me­ti­ke­rIn» dual zur Fach­­kos­­me­­tik-Aus­­­bil­­dung zu begin­nen. Damit haben Sie in der glei­chen Zeit — nach einem Jahr Aus­bil­dung — auch die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on «in der Tasche»! Sie kön­nen sich aber noch wäh­rend der Aus­bil­dung ent­schei­den, denn die Vor­be­rei­tun­gen auf die Anfor­de­run­gen des hes­si­schen Schul­amts fin­den gegen Ende der Aus­bil­dung der Fach­kos­me­ti­ke­rIn «Expert» in Form von geson­der­ten Vor­be­rei­tungs­stun­den am Nach­mit­tag statt. Die schrift­li­che Prü­fung legen Sie in Nürn­berg, die münd­li­che in Wies­ba­den ab.

Ausbildungs-Module zum Kosmetik-Profi:

Qua­­li­­fi­­ka­­ti­ons-Modul
auch par­al­lel zu Fach­kos­me­ti­ke­rIn «Expert» mög­lich (emp­foh­len)

Wich­ti­ger Hin­weis: Im Rah­men der geän­der­ten Geset­zes­la­ge (NiSV Fach­kun­de­nach­weis ist künf­tig für den Ein­satz von Gerä­ten in der Kos­me­tik­be­hand­lung eine nach­weis­ba­re Qua­li­fi­ka­ti­on erfor­der­lich. Dies bedeu­tet als Vor­aus­set­zung min­des­tens eine Voll­zeit­aus­bil­dung von einem Jahr mit einem staat­lich aner­kann­ten Abschluss oder einen Meis­ter im Kosmetikgewerbe.

Soll­ten Sie die­se Aus­bil­dung nicht vor­wei­sen kön­nen und nicht über min­des­tens 5 Jah­re Berufs­pra­xis ver­fü­gen — müs­sen Sie ein kos­ten­pflich­ti­ges Modul «Haut und Haut­an­hangs­ge­bil­de» bei einer zer­ti­fi­zier­ten Prüf­stel­le nachholen.

Abschluss:

Abschluss zur «staat­lich geprüf­ten Kosmetiker/in»
Sie erhal­ten für die staat­li­che Aner­ken­nung ein eige­nes Zer­ti­fi­kat sowie ein geson­der­tes Zeugnis.

Karriere:

Par­al­lel zu Ihrer Aus­bil­dung zur Fach­kos­me­ti­ke­rIn «Expert» erwer­ben Sie einen zusätz­li­chen inter­na­tio­nal aner­kann­ten Abschluss, der gleich­be­deu­tend ist mit einem Abschluss nach 3‑jähriger Lehr­zeit. Als erfolg­rei­che Absol­ven­tin die­ses Moduls dür­fen Sie den Zusatz «staat­lich geprüft» füh­ren und haben so die Mög­lich­keit welt­weit in Hotels, SPAs sowie füh­ren­den Insti­tu­ten zu arbei­ten. Sie unter­strei­chen mit die­sem Titel Ihre Fach­kennt­nis und heben sich von ande­ren Bewer­bern ab, die Ihre beruf­li­che Aus­bil­dung bei­spiels­wei­se im Rah­men von Wochen­end­kur­sen absol­viert haben.

Tipp: Als staat­lich geprüf­te Kos­me­ti­ke­rin kön­nen Sie auch die höchs­te Qua­li­fi­ka­ti­on im Hand­werk — den Kos­me­tik­meis­ter — erwer­ben! Inter­es­se? Spre­chen Sie uns ger­ne dar­auf an.

Ablauf:

  • 80 Unter­richts­ein­hei­ten zur Vor­be­rei­tung auf die staat­li­che Prüfung.
    Die Inten­si­vie­rungs­stun­den zur Vor­be­rei­tung auf die schrift­li­che und münd­li­che staat­li­che Prü­fung fin­den von Mai bis Juli zusätz­lich zum jewei­li­gen Unter­richt statt.
  • Schrift­li­che und prak­ti­sche Prü­fung an der Aka­de­mie der Kos­me­tik in Nürn­berg (3 Tage)
  • Münd­li­che Prü­fung an der Kos­me­tik­schu­le Wies­ba­den (1 Tag)

Inhalte:

Geziel­te Vor­be­rei­tung der ver­schie­de­nen The­men­fel­der auf die staat­li­che Abschluss­prü­fung. Inhal­te aus Fach­kos­me­ti­ke­rIn Modul 1 und 2 («Expert») wer­den ver­tieft und inten­siv wiederholt.

Hinweis:

Die Inhal­te der Aus­bil­dung rich­ten sich nach dem Rah­men­lehr­plan für den Aus­bil­dungs­be­ruf «Kosmetiker/in». Als Voll­zeit­aus­bil­dung ist das Modul zu 100 % för­der­fä­hig — spre­chen Sie uns an wir bera­ten Sie gerne!

Beginn:Mai 2022
Ende:Juli 2022

(Schul- und Feri­en­ka­len­der von Bayern)

Zielgruppe:
KosmetikerInnen die bereits 1 Jahr Vollzeitausbildung abgeschlossen haben,
KosmetikerInnen die einen internationalen Abschluss erwerben möchten
Voraussetzung:
  • Zulassung bedingt den Abschluss einer einjährigen Vollzeitausbildung zur KosmetikerIn wie die Ausbildung «FachkosmetikerIn Expert»
  • für alle Schulabschlüsse geeignet
  • allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein / mittlerer Schulabschluss (Haupt­schul­abschluss)
  • anerkannter deutscher Schulabschluss oder beglaubigter, gleichgestellter internationaler Schulabschluss
  • der Notendurchschnitt muss den Zulassungsbestimmungen entsprechen
Kosten:
Komplett-Modul:
5.880,- Euro >
(1. Rate 930,- plus 11 × 450,- Euro)
Das Komplett-Modul beinhaltet die duale Ausbildung zur FachkosmetikerIn «Expert» (12-monatige Ausbildung) inklusive Zu­satz­quali­fi­kation mit Zertifikat zur «staatlich geprüften KosmetikerIn». Durch die duale Aus­bildung bleibt die gesamte Aus­bildungs­dauer bei 12 Monaten / 2 Semester.
Als Qualifikations-Modul
1.890,- Euro
Einzeln, bei vorhandenem Abschluss der 1‑jährigen Ausbildung zur FachkosmetikerIn «Expert». Oder wenn Sie sich gerade in der Ausbildung zur FachkosmetikerIn «Expert» befinden und im Nachhinein für die Zusatzqualifikation entscheiden.
In den Ausbildungskosten sind enthalten:
  • schriftliche Unterlagen (per Mail)
  • Ausbildungszertifikat mit Inhalt und Dauer der Bildungsmaßnahme
  • Zeugnis
  • Anmeldegebühr
  • Prüfungsgebühr
  • sowie alle Behandlungspräparate während der Praxisausbildung in der Schule!
Ihre Fördermöglichkeiten:
  • über Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
  • ARGE
  • Jobcenter
  • Umschulung durch RV und BG
  • KFW-Kredit
  • BAföG möglich