Qualifikation Kosmetik-Meister
Meister der Kosmetik
Nutzen Sie Ihre persönliche Aufstiegsmöglichkeit, eine der höchsten nichtakademischen Qualifikation zu erlangen. Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung erfüllen Sie zudem die Voraussetzung zu einem Studium.
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (beispielsweise Vollzeitausbildung in der Kosmetikschule) bestanden hat. Über Ausnahmen entscheidet die HWK auf Antrag. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1 Nr. 2 — Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetik-Gewerbe – Kosmetikmeisterverordnung — KosmetikerMstrV)