Fördermittel und Fördermöglichkeiten

zur Kosmetikausbildung oder Weiterbildung kosmetischer Berufe und Berufsfelder

Als zer­ti­fi­zier­ter Bil­dungs­trä­ger (SGB III §5, 2 AZAV) ste­hen Schü­lern und Teil­neh­mern der «Aka­de­mie der Kos­me­tik», Berufs­fach­schu­le für Kos­me­tik & Well­ness, für die Kos­ten einer Aus­bil­dung oder einer Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung, Zuschüs­se oder Finan­zie­rung zu.

Förderungen für zertifizierte Ausbildungen und Weiterbildungen

Die Berufs­fach­schu­le für Kos­me­tik & Well­ness in Nürn­berg ist vom TÜV Rhein­land zer­ti­fi­ziert.

TÜV Rheinland zertifizierte Berufsfachschule für Kosmetik Und Wellness

Die Aka­de­mie der Kos­me­tik ist zuge­las­se­ner Trä­ger nach AZAV nach dem Recht der Arbeits­för­de­rung durch den TÜV Rhein­land geprüft und zer­ti­fi­ziert. Wir erbrin­gen durch jähr­lich statt­fin­den­de Audits die not­wen­di­gen Nach­wei­se für die For­de­run­gen der «Akkre­­di­­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung (AZAV)». Dabei wer­den eini­ge Kri­te­ri­en geprüft wie bei­spiels­wei­se die Qua­li­fi­ka­ti­on der Dozen­ten, die Lern­in­hal­te und die Betreu­ung der Schü­ler, die Räum­lich­kei­ten und die Aus­stat­tung der Berufs­fach­schu­le und vie­les mehr.

Wir sind dazu ver­pflich­tet die­se ver­bind­li­chen Vor­ga­ben und die Qua­li­tät fort­wäh­rend ein­zu­hal­ten, zu doku­men­tie­ren und auf neue Anfor­de­run­gen schnell zu reagie­ren. Für Dich bedeu­tet das — sofern Du berech­tigt sein soll­test die­se För­de­rung zu bean­spru­chen —, dass wir von der Agen­tur für Arbeit oder einem Job­cen­ter ent­spre­chen­de Bil­dungs­gut­schei­ne anneh­men dür­fen. Es han­delt sich dabei um eine Art Kos­ten­zu­sa­ge für Aus­bil­dungs­su­chen­de, von Arbeits­lo­sig­keit bedroh­te Arbeits­su­chen­de und Arbeits­lo­se, die bei Teil­nah­me an Maß­nah­men zu Akti­vie­rung und beruf­li­chen Ein­glie­de­rung geför­dert wer­den. Grund­sätz­lich kön­nen Deut­sche und bestimm­te Grup­pen von Aus­län­de­rIn­nen und Aus­län­der geför­dert wer­den (vgl. § 39a SGB III). Mit dem Akti­­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schein beschei­nigt die Agen­tur für Arbeit (oder der Job­cen­ter) das Vor­lie­gen der För­der­vor­aus­set­zun­gen.

Bildungsgutschein

Mit Inkraft­tre­ten des Ers­ten Geset­zes für moder­ne Dienst­leis­tun­gen am Arbeits­markt hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit neue Alter­na­ti­ven der geför­der­ten beruf­li­chen Aus- und Wei­ter­bil­dung geschaf­fen. Mit dem so genann­ten «Bil­dungs­gut­schein» wer­den bestimm­te Aus- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men bei einem

  • beruf­li­chen Wie­der­ein­stieg
  • bei Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit oder
  • zur Ver­mei­dung dro­hen­der Arbeits­lo­sig­keit

gere­gelt und genutzt, um Men­schen eine rasche und nach­hal­ti­ge Ver­mitt­lung in Arbeit und Beschäf­ti­gung zu rea­li­sie­ren. Auch die Bil­dungs­trä­ger haben bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len und müs­sen nach der «Aner­ken­­nungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung zur Wei­ter­bil­dung (AZAV)» zer­ti­fi­ziert sein.
Die Berufs­fach­schu­le für Kos­me­tik & Well­ness, Aka­de­mie der Kos­me­tik, erfüllt die­se Vor­aus­set­zun­gen und Anfor­de­run­gen der Arbeits­agen­tur und ist als Bil­dungs­trä­ger nach AZAV zer­ti­fi­ziert (Trä­ger­num­mer ZN 01 600 2100286). Dadurch dür­fen wir Bil­dungs­gut­schei­ne für bestimm­te Aus­­­bil­­dungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te ent­ge­gen­neh­men. Dazu zäh­len:

Fach­kos­me­ti­ke­rIn | EXPERTE

staat­lich geprüf­te Kos­me­ti­ke­rIn | PROFI

Wie bekommst Du den Bil­dungs­gut­schein?
Für eine För­de­rung Dei­ner Aus- oder Wei­ter­bil­dung set­ze Dich bit­te mit der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit oder das Job­cen­ter in Dei­ner Regi­on in Ver­bin­dung und ver­ein­ba­re dort einen Bera­tungs­ter­min. Der Bera­ter / die Bera­te­rin muss Dei­ne per­sön­li­che Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung einer Bil­dungs­maß­na­hem an der Aka­de­mie der Kos­me­tik in Nürn­berg klä­ren.  Ers­te Infor­ma­tio­nen fin­dest Du auch hier Bil­dungs­gut­schein für Wei­ter­bil­dung & Umschu­lung — Bun­des­agen­tur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

Selbst­ver­ständ­lich kannst Du uns auch kon­tak­tie­ren. Wir hel­fen Dir ger­ne wei­ter und bespre­chen die genaue Vor­ge­hens­wei­se (sen­de uns ein­fach eine Nach­richt über das Kon­takt­for­mu­lar). Die Bil­dungs­gut­schei­ne haben eine Gül­tig­keit von drei Mona­ten auf den Beginn der Maß­nah­me und wer­den erfah­rungs­ge­mäß auch kurz­fris­tig aus­ge­stellt, wenn es nötig sein soll­te. Hast Du genug Zeit — küm­me­re Dich dar­um bit­te recht­zei­tig!

BAföG

Mit dem Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die För­de­rung bestimm­ter Aus­bil­dungs­for­men für Jugend­li­che und Erwach­se­ne geschaf­fen. Die Aus­bil­dung zur staat­lich geprüf­ten Kos­me­ti­ke­rIn an der «Aka­de­mie der Kos­me­tik» in Nürn­berg ist aner­kannt und ent­spricht den Anfor­de­run­gen einer BAföG-För­­de­rung.

Die Vor­aus­set­zun­gen für eine Unter­stüt­zung sind indi­vi­du­ell ver­schie­den und abhän­gig von der per­sön­li­chen und fami­liä­ren Situa­ti­on. Bit­te neh­me in die­sem Fall Kon­takt mit dem ört­li­chen BAföG-Amt bzw. Dei­ner Stadt- und Kreis­ver­wal­tung an Dei­nem, oder dem Wohn­ort Dei­ner Eltern auf. Infor­mie­re Dich ger­ne vor­ab auf ver­schie­de­nen Web­sei­ten:

«Das neue BAföG». Hier wird Dir erklärt, wie BAföG funk­tio­niert.

Wie Du den Antrag auf BAföG stel­len kannst, zei­gen Dir die BAföG-Infos des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung.

Auf den Web­sei­ten «Mein BAföG» hast Du Gele­gen­heit, die För­de­rung über ein For­mu­lar aus­rech­nen zu las­sen.

Bildungskredit oder Bildungsprämie

Ergän­zend zum BAföG ste­hen Dir wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Finan­zie­rung Dei­ner Aus­bil­dung zur Ver­fü­gung. Das Bil­dungs­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung för­dert Aus­bil­dung und Stu­di­um durch einen Bil­dungs­kre­dit, der von Dei­nem und / oder dem Ein­kom­men Dei­ner Eltern abhän­gig gemacht wird. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, die Du erfül­len musst, erhältst Du die zins­güns­ti­ge Unter­stüt­zung direkt von der KfW-Bank oder über Dei­ne Haus­bank. Den Kre­dit musst Du HIER beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt schrift­lich bean­tra­gen … und von dort erhältst Du auch Dei­ne Bewil­li­gung auf die eine Kre­dit­ver­ga­be folgt.

Infos zum Bil­dungs­pro­gramm des Bun­des­ver­wal­tungs­amts.

Die Bil­dungs­prä­mie kannst Du auch in Anspruch neh­men, wenn Du eine För­de­rung für Dei­ne Aus­bil­dung oder Wei­ter­bil­dung benö­tigst. Die Bil­dungs­prä­mie ist ein­ge­führt wor­den, um mehr Men­schen dazu zu bewe­gen in die eige­ne beruf­li­che Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren. Auch die­se För­de­rung ist von indi­vi­du­el­len Fak­to­ren und Dei­ner per­sön­li­chen Situa­ti­on abhän­gig.  Am bes­ten besprichst Du Dich an einer der vie­len Bera­tungs­stel­len. Unter der kos­ten­lo­sen Hot­line 0800 2623000 wird Dir direkt gehol­fen. Oder Du sen­dest eine Nach­richt über das Kon­takt­for­mu­lar des Minis­te­ri­ums: Kon­takt – Bil­dungs­prä­mie.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf den Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums

Auch über die Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen über För­der­kon­di­tio­nen. Unter ande­rem auch zur «Bil­dungs­prä­mie» für Wei­ter­bil­dung und vie­le wei­te­re Pro­gram­me zur För­de­rung indi­vi­du­el­ler Wei­ter­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten.

Meisterförderung «Aufstiegs BAföG»

Das Auf­­s­tiegs-BAföG nach dem Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (kurz: AFBG) ist wie das BAföG für Stu­die­ren­de eine gesetz­lich gere­gel­te Geld­leis­tung, mit der Men­schen bei ihrer Qua­li­fi­zie­rung finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Die För­de­rung stärkt die Fort­bil­dungs­mo­ti­va­ti­on und rich­tet sich an Teil­neh­mer von Maß­nah­men der beruf­li­chen Auf­stiegs­fort­bil­dung wie bei­spiels­wei­se Meis­ter­kur­se. Die Vor­be­rei­tungs­lehr­gän­ge und Aus­bil­dung zur Kos­me­tik­meis­te­rIn an der Aka­de­mie der Kos­me­tik zählt zu die­sen geför­der­ten Maß­nah­men. Du erhältst ein­­kom­­mens- und ver­mö­gens­un­ab­hän­gig einen Bei­trag zu den Kos­ten der Fort­bil­dung — teil­wei­se als Zuschuss und zum Teil als zins­güns­ti­ges Dar­le­hen der KfW-Bank. Dies ist indi­vi­du­ell nach Dei­ner per­sön­li­chen Situa­ti­on gere­gelt.

Eine Bera­tung zur Auf­stiegs­för­de­rung gemäß AFBG — «Auf­stiegs BAföG» — wie auch die Antrag­stel­lung erfolgt u. a. über kom­mu­na­le Ämter für Aus­bil­dungs­för­de­rung bei den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten. Wer für Dich zustän­dig ist und wei­te­re wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zu den För­der­pro­gram­men erhältst Du auf den Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung in der Rubrik «För­der­äm­ter und Bera­tung».

Die benö­tig­ten Antrags­for­mu­la­re und Beschei­ni­gun­gen kannst Du von den Web­sei­ten her­un­ter­la­den oder online bzw. am Bild­schirm aus­fül­len. Auf den ers­ten Blick sieht die Antrag­stel­lung kom­pli­zier­ter aus, als es eigent­lich ist.
«Was wird mit dem Auf­­s­tiegs-BAföG geför­dert?» des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung ist zu emp­feh­len, um vor­ab Dei­nen Anspruch zu prü­fen. Wei­te­re inter­es­san­te Infor­ma­tio­nen ste­hen auf den Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums unter «Ihr Weg zur För­de­rung» zur Ver­fü­gung. Beach­te jedoch, dass der Antrag nur über die für Dich zustän­di­ge Behör­de des Bun­des­lan­des gestellt wer­den kann.

Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen der Auf­stiegs­för­de­rung fin­dest Du auf den Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung.

Kom­pak­te Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung gibt Dir die Bun­des­agen­tur für Arbeit. Eine gute Über­sicht kannst Du Dir auch über den BAföG-Lei­t­­fa­­den ver­schaf­fen. Oder auch auf den Web­sei­ten «Stu­die­ren Plus».

Tele­fo­ni­sche Unter­stüt­zung erhältst Du unter: 0800 — 662 36 34 von Mon­tag bis Frei­tag 8:00 bis 20:00 Uhr (Anruf kos­ten­frei). Und wenn Du Dir noch unsi­cher bist, rufst Du ein­fach bei uns in der Aka­de­mie der Kos­me­tik an oder Du schickst uns eine kur­ze Nach­richt über das Kon­takt­for­mu­lar mit Ver­ein­ba­rung einer tele­fo­ni­schen Bera­tung.

Nutze den «Meisterbonus» in Höhe von zur Zeit 2.000 € für Deine bestandene Meisterprüfung. Unbedingt!

In Bay­ern erhält jeder erfolg­rei­che Absol­vent einer beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung zum Meis­ter, oder einem gleich­wer­ti­gen Abschluss, den so genann­ten «Meis­ter­bo­nus» der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung aus­be­zahlt. Eini­ge Richt­li­ni­en zur Ver­ga­be des Meis­ter­bo­nus sind — natür­lich, wie immer — ein­zu­hal­ten.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen fin­dest Du auf den Web­sei­ten des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie. Dazu ver­schie­de­ne Publi­ka­tio­nen als PDF-Doku­­ment . Oder Du fragst uns bei Inter­es­se ein­fach … Wir hel­fen Dir ger­ne wei­ter.

Allgemeine Informationen

Es gibt tat­säch­lich sehr vie­le Mög­lich­kei­ten und Wege, dass Du Dei­ne Aus­bil­dung und Fort­bil­dung durch För­der­mit­tel finan­ziert bekommst. Auch, wenn Du bei­spiels­wei­se wei­ter weg von Zuhau­se für die Aus­bil­dungs­zeit in Nürn­berg eine «eige­ne Bude» benö­tigst. Es lohnt sich in jedem Fall, denn nach 12 Mona­ten kannst Du mit aller­hand Zeug­nis­sen und hoch­wer­ti­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen direkt ins Berufs­le­gen star­ten und ver­dienst natür­lich mehr Geld, als wür­dest Du noch 24 wei­te­re Mona­te eine «klas­si­sche Leh­re» (ver­glei­che in unse­rem Bei­trag eine Leh­re mit der Aus­bil­dung an der Berufs­fach­schu­le)  been­den müs­sen.

Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kön­nen die Kos­ten und Zusatz­kos­ten für die Aus­bil­dung auch steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Die beruf­li­chen Maß­nah­men wer­den gewöhn­lich vom Finanz­amt aner­kannt. Auch Dei­ne Eltern kön­nen Kos­ten als Son­der­aus­ga­ben von der Ein­kom­men­steu­er abset­zen.

Ein­zel­fall­ge­neh­mi­gung
Fin­det sich kei­ne pas­sen­de För­de­rung, was wirk­lich sehr sel­ten der Fall ist, kann die Agen­tur für Arbeit im Ein­zel­fall eine Geneh­mi­gung ertei­len, sofern die Aus­bil­dung zur Ver­bes­se­rung der Ein­glie­de­rungs­aus­sich­ten gemäß § 48 SGB III bei­trägt.

Begab­ten­för­de­rung
Zusätz­lich gibt es noch Mit­tel für etli­che  Sti­pen­di­en­pro­gram­me zur Wei­ter­bil­dung oder zum Auf­stieg. Die Begab­ten­för­de­rung  kannst Du bei­spiels­wei­se bei der «SBB — Stif­tung Begab­ten­för­de­rung beruf­li­che Bil­dung» erfra­gen und bean­tra­gen.

Kin­der­geld
Wäh­rend den ein­jäh­ri­gen, staat­lich aner­kann­ten Aus­bil­dun­gen zur Fach­kos­me­ti­ke­rIn bzw. staat­lich aner­kann­ten Kos­me­ti­ke­rIn besteht wei­ter­hin der Anspruch auf die Zah­lung des Kin­der­gel­des.

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