Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Verträge über Lieferungen, Arbeiten und sonstige Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie der Kosmetik,
Berufsfachschule für Kosmetik & Wellness, angezeigte Ergänzungsschule

Geisseestraße 63  ·  90439 Nürnberg

Vertreten durch: Tanja Schaile

Präambel
Die «Akademie der Kosmetik, Berufsfachschule für Kosmetik & Wellness» (wie folgt auch «wir» oder «Anbieterin») ist eine staatlich genehmigte Berufsfachschule (Angezeigte Ergänzungsschule) und ein privates Unternehmen ohne staatliche Subventionen. Die Anbieterin bietet zahlreiche Ausbildungen (für «Schüler») wie auch Seminare zur Weiterbildungen und Existenzgründung (für «Teilnehmer») für kosmetische Berufe und andere angrenzende Berufsbereiche an. Die Leistungen werden in den Räumen der Schule in Theorie und Praxis bereitgestellt, aber auch Online über das Internet als so genannte «Webinare» oder «Telekonferenzen» bzw. als zeitlich unabhängige Online-Kurse (Theorie, Leistungsscheine u. a.).
Während der Ausbildungen ist es üblich, dass erlernte Fähigkeiten in praktischen Übungen an «echten Kosmetikkunden» — so genannten «Modellen» — angewendet werden.
Darüber hinaus können Unternehmen als Drittanbieter die Räume und ggf. elektronische Medien der Berufsfachschule für eigene Zwecke, oder für Veranstaltungen / Schulungen in Zusammenarbeit mit der «Akademie der Kosmetik» mieten bzw. nutzen. Es ist möglich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter für Angebote und Verträge gelten.
Die «Akademie der Kosmetik» verkauft keine kosmetischen Produkte in eigenem Namen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich oder divers verzichtet. Da der Beruf der Kosmetiker fast ausschließlich weiblich besetzt ist, wird häufig auch die Anrede in weiblicher Form beispielsweise in Leistungsbeschreibungen oder auf den Webseiten zu finden sein. Sämtliche geschlechterspezifischen Aussagen und Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Für die Akademie der Kosmetik ist und war es immer eine Selbstverständlichkeit jede Person, unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit oder Sprache, unvoreingenommen zu begegnen. Aufgrund dieses Selbstverständnisses verzichten wir auf permanente Hinweise darauf.
§ 1  Anmeldung, Angebot und Vertragsabschluss
( 1 ) Verträge für Lieferungen, Arbeiten und sonstigen Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden zustande und sind bindend.
Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
( 2 ) «Kunden» sind:
sowohl Schüler (ggf. gesetzl. Vertreter),
Teilnehmer,
Unternehmer als auch
Verbraucher,
wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.
Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Eine angebotene Ausbildung wird vom Schüler wahrgenommen und bedarf einer Anmeldung vom Schüler bzw. Bewerber vor der Vertragsschließung. Weiterbildungen oder Seminare werden von Teilnehmern wahrgenommen, unter die auch Unternehmer und Verbraucher fallen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
( 1 ) Die Vermittlung und der Verkauf einer Aus- und Weiterbildung oder eines Fernunterrichtes geschieht nicht auf dem Weg des Fernabsatzes.
( 2 ) Die Anmeldung zu einer angebotenen Bildungsmaßnahme durch Schüler oder Teilnehmer erfolgt entweder per Briefpost, Telefax, E‑Mail oder über ein Webformular bzw. einer elektronischen Buchung über die Webseiten der Anbieterin. Durch den Eingang des Anmeldeformulars gibt der Kunde gegenüber der Anbieterin ein bindendes Vertragsangebot ab.
Durch Übersendung des verbindlichen Anmeldeformulars erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin einverstanden.
( 3 ) Ein Vertrag für Teilnehmer an einer Weiterbildung oder anderen Seminaren ist dann zustande gekommen, wenn der Kunde eine schriftliche Anmelde- bzw. Teilnahmebestätigung von der Anbieterin erhält.
Für den Bewerber / Schüler einer Ausbildung gilt: Der Schüler erhält in einer Frist zusätzlich einen schriftlichen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, den er eigenhändig unterschreibt (ggf. Mitunterschrift eines gesetzlichen Vertreters) und ein Exemplar unmittelbar an die Schule zurücksenden muss.
Bei verspäteter Rücksendung kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.
Die Akademie der Kosmetik behält sich eine Frist von 5 Tagen ab Eingang der Anmeldung jedes Kunden (Teilnehmer wie auch Schüler) vor, um die schriftliche Anmeldebestätigung herauszusenden. Die Anmeldebestätigung enthält einen Kursplan und / oder eine bindende Reservierung, sowie eine Rechnung in gedruckter Schriftform oder elektronisch als PDF-Dokument. Der Kunde stimmt zu, dass er Bestätigungen elektronisch erhalten kann.
( 4 ) Von der Anmeldung kann der Bewerber / Schüler innerhalb von 2 Wochen nach Absendung der verbindlichen Anmeldung ohne Nennung der Gründe zurücktreten. Es gilt das Datum der Absendung durch den Bewerber. Sind in dieser Frist schon die Anmeldebestätigung, Vertrags- und Ausbildungsunterlagen angefertigt worden und dem Bewerber zugegangen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € berechnet. Bei einer Kündigung oder Rücktritt nach der Frist oder nach Vertragsunterzeichnung gelten § 8 der AGB «Kündigung durch den Schüler».
Ein Rücktritt von Weiterbildungen und Seminaren durch den Teilnehmer sind gesondert in § 9 der AGB geregelt.
( 5 ) Es kommt ein Ausbildungs- oder Teilnehmervertrag zustande, der weder ein Arbeitsvertrag noch ein höherer Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB ist.
( 6 )  Angebote der Anbieterin sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit.
§ 3 Anmeldevoraussetzungen
( 1 ) Die verbindliche Anmeldung wird mit den von den Ausbildungsbewerbern eingereichten Unterlagen geprüft. Erfüllen sie die Zulassungsvoraussetzungen, werden sie als zukünftige Schüler in eine Ausbildung oder einen Studiengang aufgenommen. Diese Zulassungsvoraussetzungen liegen nicht immer im Ermessen der Bildungseinrichtung, sondern können auch von einer anderen Stelle oder durch Gesetz vorgegeben sein.
( 2 ) Bei Minderjährigen muss der Ausbildungsvertrag von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Wird die Volljährigkeit während einer Aus- oder Weiterbildung erreicht, unterschreibt der teilnehmende Erwachsene den Lehrvertrag mit seiner eigenhändigen Unterschrift. Vertragspartner bleiben Eltern oder Erziehungsberechtigte. Ihre Rechte und Pflichten werden unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers bestimmt.
( 3 ) In Einzelfällen kann die Anbieterin die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten «zur Probe» zunächst prüfen.
( 4a ) Der Schüler und Teilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Krankmeldungen sind ärztlich zu attestieren. Das Ausbildungsziel kann nur bei einer regelmäßigen Teilnahme und mindestens ausreichenden Noten bestätigt werden. Bei Nichterreichen des Ausbildungszieles durch hohe Fehlstunden oder nicht ausreichenden Leistungen entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
( 4b ) Voraussetzungen für die Prüfungszulassungen sind, neben gegebenenfalls sonstigen Vorgaben, die regelmäßige und ordnungsgemäße Unterrichtsteilnahme.
( 4c ) Die Teilnahme an Abschlussprüfungen ist freiwillig. Die Nichtteilnahme zieht in der Folge nicht die Erstattung von Prüfungsgebühren nach sich. Das Ausbildungsziel sowie ein erworbener Titel werden durch nachträgliche Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder durch Rechtsverordnungen der Behörden nicht berührt.
§ 4 Leistungsinhalt
( 1 ) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben auf dem Vertragstext und der Seminarbeschreibung maßgebend. § 4 Absatz 4 sowie § 5 bleiben davon unberührt.
Geringfügige Änderungen der Bildungsmaßnahmen durch die Anbieterin bleiben vorbehalten. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
( 2 ) Die Leistung umfasst die sorgfältige und redliche Durchführung der Ausbildung und sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme. Es gelten zusätzlich die Schulordnung und Hausordnung der Akademie der Kosmetik.
Der Ausbildungsbewerber wurde vor Vertragsschluss umfassend über die finanziellen und gesundheitlichen Folgen, wie auch fachlichen Anforderungen informiert. Er muss hierzu eigenverantwortlich alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Unterlagen vorlegen.
Alle an der Ausbildung Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander sowie einem gepflegten Auftreten. Den Anordnungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.
( 3 ) Für Schüler, die eine Vollzeitausbildung absolvieren, gilt in Anlehnung an diese AGB die ausgewiesene jeweilige Prüfungsordnung. Dies ist Bestandteil dieser AGB. Dies bezieht sich auf die Ausbildungen, die der staatlichen Schulaufsicht und dem Bildungsministerium unterliegen.
( 4a ) Die vereinbarten Leistungen umfassen nicht die Beaufsichtigung von Sachen, die der Kunde während einer Bildungsmaßnahme in den Räumen der Akademie der Kosmetik verbringt.
( 4b ) Der Schüler oder Teilnehmer prüft eigenverantwortlich seine medizinische Eignung. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Verschweigen von ansteckenden Krankheiten führt zu einem Erstattungsanspruch wegen Gesundheitsgefährdung in Höhe von mindestens 2.000,00 €. Dem Schüler oder Teilnehmer steht die Möglichkeit der Einrede, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, ausdrücklich offen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.
( 4c ) Ausbildungsbewerber verpflichten sich bereits mit der Anmeldung, spätestens bei Ausbildungsbeginn, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Insbesondere eine Bescheinigung, in der die berufliche Eignung attestiert wird und keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme der Ausbildung sprechen. Gesundheit und persönliche Eignung sind Voraussetzungen für die Zulassung. Beeinträchtigungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits bekannt oder vorhanden waren, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.
§ 5 Leistungsänderungen
( 1 ) Geringfügige und zumutbare Leistungsänderungen gemäß Treu und Glauben durch die Anbieterin sind zugelassen. Im Zweifel ist eine einseitige Leistungsänderung zumutbar. Leistungsänderungen durch den Schüler oder Teilnehmer sind mit Zustimmung der Anbieterin möglich.
Einvernehmliche Leistungsänderungen stellen keinen erneuten Vertrag dar. Eine Umgehung der Teilnahmebedingungen, insbesondere der Regelung nach § 6, ist nicht gestattet.
( 2 ) Die Anbieterin behält sich die Absage von Ausbildungskursen / Seminaren u. a. aus wichtigem Grund ausdrücklich bis zum Kurs- bzw. Ausbildungsbeginn vor. Dies betrifft auch solche Kurse und Ausbildungen, die Teil einer Kombination von Bildungsmaßnahmen sind und einzeln gebucht werden können. Änderungen der Termine, Ausfall von Kursen wegen geringer Teilnehmerzahl sowie die Durchführung der Kurse durch einen anderen Dozenten wie auch eine erforderliche Änderung des Lehrplanes bleiben vorbehalten.
( 3 ) Im Falle einer Absage von Leistungen werden bezahlte Gebühren umgehend zurückerstattet. Dies gilt entsprechend zu Teilen, wenn lediglich ein Teil der Bildungsmaßnahme nicht ausgeführt werden kann.
( 4 ) Die Anbieterin behält sich vor, Zeit und Ort einer Veranstaltung zu ändern. Bei einer nicht nur unwesentlichen Änderung besteht für den Kunden in diesem Fall ein Rücktrittsrecht.
§ 6 Schulgeld, Preise und Zahlungen
( 1 ) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Kosten, Schulungspreise bzw. Schulgelder (Schüler und Teilnehmer). Mehraufwand wird zusätzlich berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen gleich aus welchen Gründen ist nicht gestattet. Die Geltendmachung von Kosten, die aus zumindest fahrlässiger Beschädigung, Verletzung oder Verunreinigung entstehen, bleibt unberührt.
( 2 ) Rechnungen sind sofort, im Voraus oder 10 Werktage für Ausbildungen und 5 Tage für Weiterbildungen und Seminare nach Erhalt ohne Abzug fällig. Einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Die erste Mahnung ist im Zweifel verzugsbegründet und löst Kosten in Höhe von 15,00 € aus. Weitere Kosten wie Bankkosten u. a. gehen zu Lasten des Kunden.
Eltern sowie erziehungsberechtigte Dritte haften gesamtschuldnerisch auch wenn Schüler oder Teilnehmer im Verlauf der Ausbildung das 18. Lebensjahr erreichen.
( 3 ) Die gesamten Ausbildungsgebühren können im Voraus bezahlt, oder eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden. Gerät der Schüler oder Teilnehmer ein zweites Mal in Zahlungsverzug, wird die gesamte restliche Gebühr sofort zur Zahlung fällig.
Bei Ratenzahlung wird die Rate jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die erste Rate ist vor Beginn der Ausbildung oder Weiterbildung zu zahlen. Bindend ist die Bestätigung der Einrichtung einer Einzugsermächtigung ( SEPA Lastschriftmandat ).
Nur in begründeten Ausnahmefällen wird Barzahlung von der Anbieterin akzeptiert.
( 4 ) Die Zulassung zu Abschlussprüfungen oder die Aushändigung von Zeugnissen und Zertifikaten kann erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten Gebühren erfolgen.
( 5 ) Sofern ein Schüler oder Teilnehmer mehr als 10 % der Gesamtunterrichtsstunden gefehlt hat behalten wir uns vor, im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Zulassung zu einer Prüfung oder anderen Leistungskontrollen erfolgen kann. Möglichkeiten Fehlzeiten nachzuholen werden angeboten.
( 6 ) In den Ausbildungsgebühren sind die Kosten für im praktischen Unterricht verwendete Präparate enthalten. Die Akademie der Kosmetik stellt, soweit in der Seminar- oder Kursbeschreibung nicht zusätzlich aufgeführt, alle notwendigen Materialien im Rahmen der Ausbildung bzw. Seminare zur Verfügung. Auf eigene Kosten des Schülers und Teilnehmers gehen benötigte Arbeitskleidung und Schuhe und andere Kleingeräte zur persönlichen Nutzung.
Der Schüler oder Teilnehmer verpflichtet sich sorgsam mit den überlassenen Materialien und Geräten umzugehen. Die Anbieterin empfiehlt den Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung.
§ 7 Vereinbarungen Modellbehandlungen
( 1 ) Modelle — das sind Verbraucher als Kosmetikkunden — stellen sich für den Praxisteil einer Ausbildung zur Verfügung. Unter Aufsicht und Anleitung der Dozenten werden kosmetische Behandlungen von den Schülern zu Lernzwecke an ihnen durchgeführt.
Für die Teilnahme kann vom Modell eine Aufwandsentschädigung für eingesetzte Arbeitsmittel der Schule verlangt werden. Diese Kosten sind wesentlich niedriger im Vergleich zu üblichen Behandlungspreisen eines Kosmetikstudios.
( 2 ) Jedes Modell wird vor einer Behandlung ausführlich aufgeklärt und erhält eine schriftliche Zusammenfassung, die zu unterschreiben ist.
( 3 ) Kann aus für die Anbieterin nicht vertretbaren Gründen oder durch höhere Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, wird das Modell umgehend in Kenntnis gesetzt.
( 4 ) Erscheint das Modell nicht zu einem vereinbarten Behandlungstermin und sagt den Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, besteht seitens des Modells kein Anspruch auf Ersatz. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer. Die Anbieterin ist berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, auch wenn die Behandlung aus organisatorischen oder fachlichen Gründen abgebrochen oder verkürzt werden muss.
( 5 ) Die vereinbarten Preise sind vor der Behandlung fällig. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden.
( 6 ) Eine Gewährleistung für Behandlungen, die von Auszubildenden ausgeführt werden, sind generell ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Modellkunde verzichtet vor der Behandlung ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die aus der Behandlung resultieren. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg der Behandlung kann nicht gegeben werden.
( 7 ) Dem Modell stehen keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu.
( 8 ) Mit der Zurverfügungstellung als Modell sind keine Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz herleitbar und daher ausgeschlossen.
§ 8 Kündigung durch den Schüler
( 1a ) Alle einvernehmlichen sowie einseitigen Handlungen nach § 8 und § 10 bedürfen der Schriftform, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Kündigungserklärungen sind zur Vermeidung und Vereinfachung von Beweisfragen durch Einwurfeinschreiben vorzunehmen oder persönlich in Schriftform im Sekretariat der Schule abzugeben.
( 1b ) Der Schüler kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung kann nicht erklärt werden.
( 1c ) Der Schüler erkennt das wirtschaftliche und organisatorische Interesse der Anbieterin an einer längerfristigen Bindung sowie einer soliden und verlässlichen Kalkulation und Organisation der Schule ausdrücklich an.
( 2 ) Der Kündigung aus einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit ist durch eine aussagekräftige Bestätigung nachzuweisen. Der Schüler hat hierfür einen Vertrauensarzt aufzusuchen. Unter Bewahrung der ärztlichen Schweigepflicht beurteilt dieser Arzt verbindlich und abschließend das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes. Die Kosten der Untersuchung trägt der Schüler. Den Beteiligten steht die Möglichkeit des Gegenbeweises offen.
( 3 ) Der Schüler anerkennt das berechtigte Interesse der Anbieterin an der Vermeidung von Abbrüchen unter unwahren Vorwänden. Bei Verhinderung durch vorübergehende Umstände wie Schwangerschaft oder Krankheit muss die Ausbildung im Folgetermin nachgeholt werden, ohne, dass ein neuer Vertrag zustande kommt.
( 4 ) Nimmt der Schüler die Möglichkeit der Kündigung wahr, hat die Anbieterin dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den sie zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf das vereinbarte Ausbildungsentgelt einen Anspruch auf angemessenen pauschalen Ersatz. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Ausbildungsentgelt unter Abzug des Wertes, der von der Ausbilderin ersparten Aufwendungen.
( 5 ) Die Anbieterin kann Ersatz­ansprüche anhand des typischen Aufwandes aller Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen sowie zur Sicherung des Vertrags­zwecks pauschalieren:
( a ) Bei einer Kündigung 6 Monate vor Aus­bildungsbeginn ist die Erstattung von 30 % der Lehr­gangs­ge­büh­ren geschuldet. Die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, bleibt dem Schüler ausdrücklich offen.
( b ) Bei einer Kündigung innerhalb von 6 bis 2 Monaten vor Aus­bildungsbeginn wird 50 % der Ausbildungsgebühren geschuldet. Hierbei sind der typische Planungs‑, Verwaltungs- und Werbeaufwand der Anbieterin sowie die Verbraucherrechte und die typische Bindungsfreiheit des Ausbildungsbewerbers vor Ausbildungsantritt berücksichtigt. Die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, bleibt dem Schüler ausdrücklich offen.
( c ) Bei einer Kündigung innerhalb von 2 Monaten vor Aus­bildungsbeginn wird 70 % der Aus­bildungskosten geschuldet. Hierbei sind insbesondere der typische gesteigerte Vorbereitungsaufwand und das Bedürfnis nach Planungssicherheit der Anbieterin sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit des Ausbildungsbewerbers berücksichtigt. Die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, bleibt dem Schüler ausdrücklich offen.
( d ) Bei einer Kündigung nach Ausbildungsbeginn wird 100 % der Ausbildungskosten geschuldet. Hierbei sind insbesondere der typische Umsatz- und Gewinnausfall sowie die Nichtersetzbarkeit des Ausbildungsplatzes durch etwaige Dritte sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit des Ausbildungsbewerbers berücksichtigt. Diese Regelung gilt auch, wenn der Schüler die Ausbildung nicht antritt. Die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, bleibt dem Schüler ausdrücklich offen.
§ 9 Rücktritts- und Kündigungsrechte durch den Teilnehmer
( 1 ) Der Teilnehmer erkennt das wirtschaftliche und organisatorische Interesse der Anbieterin an einer längerfristigen Bindung sowie einer soliden und verlässlichen Kalkulation und Organisation der Schule ausdrücklich an.
( 2 ) Der Teilnehmer erwirbt die Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung der Anbieterin im gewerblichen Rahmen oder als Unternehmer (siehe § 1 Abs. 2 der AGB). Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer erkennt die Regelung des Verzichts auf Widerrufs ausdrücklich mit Annahme des Vertrages an.
( 3 ) Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher, verzichtet der Verbraucher auf sein Widerrufsrecht und erkennt dies ausdrücklich mit Annahme des Vertrages an.
( 4 ) Der Teilnehmer kann bis 3 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung («Kurs, Seminar») wirksam von diesem Vertrag zurücktreten. Die Erklärung hat in Textform (Brief, Fax, E‑Mail) gegenüber der Anbieterin zu erfolgen. Bezüglich des Zeitpunktes kommt es auf den Eingang der Rücktrittserklärung bei der Anbieterin an. Kürzer als 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, so dass der volle Kurspreis unabhängig von einer Teilnahme an der Veranstaltung zu zahlen ist.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden bereits bezahlte Kurspreise zurückgewährt.
Abweichende individuelle Vereinbarungen in Textform sind möglich, zum Beispiel bei Regelung eines Nachfolgekurses oder Stellen eines Ersatzteilnehmers.
( 5 ) Für Teilnehmer mit Bildungsschein besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall, dass eine Förderung nach SGB III / SGB II nicht erfolgt bzw. im Falle einer Arbeitsaufnahme und zusätzlich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Maß­nahmenbeginn. In diesem Fall wird eine Bearbeitungs­pauschale berechnet. Macht der Teilnehmer von diesem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so ist er verpflichtet, die Veranstaltung auch ohne Erhalt der Förderung privat zu bezahlen.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Anbieterin ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Ko­operationspartnern oder Mitarbeitern, oder grobe Verstöße gegen die Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Rücktritt und Kündigung einer Ausbildung durch die Anbieterin
( 1 ) Die Anbieterin kann vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten und nach Ausbildungsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Ausbilderin nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung liegt insbesondere bei einer Belegzahl eines Kurses unter vier Personen vor.
( 2 ) In diesem Fall kann der Bewerber, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen nur ersetzt verlangen, sofern der Anbieterin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.
( 3 ) Bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Ausbildungsvorschriften ist die Anbieterin berechtigt eine Abmahnung auszusprechen und in den Ausbildungsunterlagen zu vermerken.
( 4 ) Bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grunde kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bei einem besonders schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß ist die Anbieterin berechtigt das Ausbildungsverhältnis sofort fristlos zu kündigen. Das Recht der Schule zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
( 5 ) Außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund: bei grobem Verstoß gegen die guten Sitten, insbesondere gegen unser Selbstverständnis im gegenseitigen Umgang, zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Mobbing, Diebstahl oder mutwillige Sachbeschädigung usw., ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden unverzüglich mit einem Hausverbot zu belegen, was für Schüler und Teilnehmer eine fristlose Kündigung zur Folge hat.
§ 11 Datenschutz
Die persönlichen Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen Rechten zum Schutz persönlicher und personenbezogender Daten gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung des Kunden untersagt.
Im Laufe der Ausbildung oder Seminare können Fotos erstellt werden, die veröffentlicht werden. Sollte ein Schüler oder Teilnehmer mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, ist dies umgehend mitzuteilen.
§ 12 Urheberrechte
An Schulungsmaterial, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behält sich die Akademie der Kosmetik das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden, was auch für die Erstellung von Kopien gilt, sofern es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, der ausschließlich einer persönlichen Nutzung unterliegt oder der Förderung der Ausbildung dient.
§ 13 Garantie und Haftung
( 1 ) Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Leistung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der Anbieterin beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung. Die Anbieterin haftet nicht für von Dritten verursachten Sach- oder Körperschäden.
( 2 ) Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche der Kunden, die einzig auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
( 3 ) Jeder Kunde ist für vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigtes Schulmaterial oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stände in voller Höhe scha­den­er­satz­pflich­tig.
( 4 ) Ein Unternehmer hat bei Anmietung der Räumlichkeiten eine entsprechende Haft­pflicht­ver­sicherung vorzulegen und haftet auch für Schäden Dritter, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
§ 14 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Nürnberg.
§ 15 Nicht wirksam einbezogene und inhaltlich unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sind die AGB insgesamt oder einzelne AGB-Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder gemäß den §§ 307, 308, 309 BGB unwirksam, so bleibt der Vertrag insgesamt grundsätzlich wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle dieser AGB gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs. 2 BGB).
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch in den Geschäftsräumen der Akademie der Kosmetik ausgelegt und können zudem jederzeit auf den Webseiten www.berufsfachschule-kosmetik.de eingesehen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Buchungsliste0
Es liegt keine Buchung in Deiner Buchungsliste
Übersicht alle Seminare
0